In den Folgejahren bis heute (2019) kam es wiederholt zu Strafanzeigen gegen Menschen, die das Original-Logo öffentlich trugen; die Rechtsprechung kam jedoch wiederholt zu dem Schluss, dass eine Verwechslung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht vorauszusetzen sei. Das Landgericht Berlin stellte dazu 2016 heraus, dass es deutliche Unterschiede in der Gestaltung der Runen zu den Buchstaben gebe: Das Kennzeichen der SS bestehe „aus zwei gleichschenkligen Sigrunen […], deren jeweiliger mittlerer Strich nicht horizontal, sondern schräg“ verlaufe, beides treffe „auf die ‚S‘ im Logo der Gruppe Kiss nicht zu.“
Unterschiede in der Gestaltung der Runen
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